Sachkundenachweis – Vorlagepflicht

Sehr geehrte Kunden,

schon seit November letzten Jahres verbietet der Gesetzgeber die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln, wenn keine Vorlage Ihres Sachkundenachweises erfolgt.

Wir bieten Ihnen hier eine einfache Lösung für diese Gesetzesvorgabe.

Schicken Sie uns eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Sachkundenachweises, sowie unser >Antwortformular< per Post, per Fax (09761/9110-22) oder per mail an pflanzenschutz@zehner-agrar.de .

Wir hinterlegen die Angaben Ihres Nachweises in Ihrem Kundenkonto, damit eine ständige Vorlage bei Ihren Einkäufen nicht mehr notwendig ist.

Selbstverständlich verwenden wir diese Daten ausschließlich zur Erfüllung der o. g. Gesetzesvorgaben.

Ihr Team der Ludwig Zehner Agrarhandel OHG

Posted on April 7, 2016 in Information

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